Die Verlängerung von DOSB- und VDST-Ausbilder-Lizenzen erfolgt nach den Vorgaben der jeweils gültigen VDST-Prüferordnung. Je nach Lizenz gelten unterschiedliche Laufzeiten (Trainer C/B: 4 Jahre, Trainer A: 2 Jahre, VDST-Tauchlehrer: 5 Jahre).

Die Verlängerung für Trainer C/B und VDST-Tauchlehrer* erfolgt über den Landesfachverband, für Trainer A und VDST-Tauchlehrer **/*** über die VDST-Bundesgeschäftsstelle. Verlängerungen im alten Lizenzheft sind nicht mehr möglich.

Für alle Verlängerungen sind ausschließlich die aktuellen VDST-Formulare (Lizenzverlängerung inkl. Ehrenkodex) zu verwenden. Zusätzlich ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich, dessen Einsichtnahme durch den Verein bestätigt wird.

Mehrere Lizenzen können in einem gemeinsamen Vorgang verlängert werden, auch vor Ablauf, um den Aufwand zu reduzieren. Eine rechtzeitige Antragstellung wird empfohlen.

Bei Fragen zu Verlängerung, Neuausstellung oder Reaktivierung von Lizenzen steht der BLTV-Ausbildungsleiter zur Verfügung.

Einzelheiten zur Lizenzverlängerung sind dem Dokument Antrag-auf-Lizenzverlaengerung_2026 (siehe Downloadbereich) zu entnehmen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Verwendung mehrerer Geschlechtsformen verzichtet. Die verwendeten Bezeichnungen gelten ausdrücklich für Personen aller Geschlechter.

Manfred Schlüter
Ausbildungsleiter